Rechtliche Rahmenbedingungen und Informationspflichten für Online-Shops – Teil 4

DR. FLORIAN LINDER,
RECHTSANWALT
OFFICE@VBSN.AT
WWW.VBSN.AT
LESEZEIT: 5 MINUTEN

Datenschutz (DSGVO) & Newsletter

Im letzten Beitrag der Serie hat Rechtsanwalt Dr. Florian Linder für Sie das Thema E-Commerce-Gesetz (ECG) und die dadurch entstehenden Pflichten für Betreiber von Onlineshops behandelt. Der vierte und letzte Teil rundet die Serie „Rechtliche Rahmenbedingen und Informationspflichten für Online-Shops“ mit dem Thema Datenschutz (DSGVO) und dem Versenden von Newslettern ab.

1. Datenschutz

Nach der DSGVO müssen der betroffenen Person bestimmte Informationen erteilt werden, sofern personenbezogene Daten erhoben werden. Personenbezogene Daten werden in vielen Fällen bereits bei Besuch der Website erhoben, weil grundsätzlich auch die IP-Adresse darunter fällt. Darüber hinaus werden spätestens bei Abgabe einer Online-Bestellung idR personenbezogene Daten erhoben. In der Praxis werden diese Informationen in einem gesonderten Dokument oder auf einer Sub-Seite der Website erteilt (oft „Datenschutzerklärung“ oder ähnlich genannt). Es ist hingegen nicht zu empfehlen, Bestimmungen zum Datenschutz in die AGB zu integrieren (wie dies früher oft üblich war). Dies könnte dem datenschutzrechtlichen Kopplungsverbot widersprechen, wonach der Vertragsabschluss und die -erfüllung nicht von der Zustimmung zu einer über den Vertragszweck hinausgehenden Datenverarbeitung (z.B. Zusendung von Newslettern oder Übermittlung der Daten an Dritte) abhängig gemacht werden darf.

Folgende Informationen müssen beispielsweise erteilt werden:

  • Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen;
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden);
  • Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
  • die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen verfolgt werden;
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;
  • die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln;
  • die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
  • das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte.

2. Zusendung von Newslettern

NachdBei der Zusendung eines Newsletter müssen die dargestellten datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Darüber hinaus müssen die Vorgaben des § 107 TKG beachtet werden. Demnach ist die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt. Es ist daher zu empfehlen, die ausdrückliche Einwilligung zur Zusendung von Newslettern einzuholen. Ohne diese Einwilligung ist unter bestimmten Voraussetzungen der Newsletterversand an bestehende Kunden zulässig. Dafür gibt es allerdings Einschränkungen, insbesondere kann der Kunde jederzeit widersprechen, wofür auch der Eintrag in die „E-Commerce-Liste“ gemäß § 7 Abs 2 ECG genügt. Der Unternehmer sollte daher vor jedem Newsletterversand die Verteilerliste mit der ECG-Liste abgleichen (abrufbar unter www.rtr.at). Bei einem Verstoß drohen empfindliche Geldstrafen.

Es ist im Einzelfall unerlässlich, je nach Geschäftsmodell die anwendbaren Rechtsvorschriften zu identifizieren und die Gestaltung des Webshops und die Prozesse daran anzupassen. Eine professionelle rechtliche Beratung ermöglicht es dem Unternehmer, den Webshop auf eine fundierte rechtliche Grundlage zu stellen, die Rechtssicherheit verschafft und dem Unternehmer die Konzentration auf sein Kerngeschäft ermöglicht.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Rechtssicherheit für Ihren Onlineshop, oder Bedarf an einer rechtlichen Beratung haben, steht Ihnen Dr. Florian Linder für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mag. Dr. Florian Linder
Partner
Rechtsanwalt / Attorney at Law

VIEHBÖCK BREITER SCHENK & NAURECHTSANWÄLTE OG
A: Jasomirgottstr. 6, 1010 Wien/Austria | T: +43-1-53 52 453 | F: +43-1-53 52 810
A: Bahnhofplatz 1a/1/5, 2340 Mödling/Austria | T: +43-2236-22 050 | F: +43-2236-49239
E: office@vbsn.at
www.vbsn.at

Bekannt durch:

Scroll to Top